Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben für häusliches Abwasser
Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben sind aus Umweltschutz-und Gewährleistungsgründen vor allem nach der Errichtung oder sonstigen baulichen Maßnahmen vor der Inbetriebnahme durch eine Fachfirma auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
Die Dichtheitsprüfung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden(im Normalfall alle 20 Jahre, in Wasserschutzgebieten ermessensgeleitet in der SZ II erstmalig nach 2 Jahren und danach alle 5 Jahre, in der SZ III erstmalig nach 2 Jahren und danach alle 15Jahre, sofern die maßgebliche Schutzgebietsverordnung nichts anderes regelt).
